Der „Beirat für Menschen mit Behinderung im Landkreis Lindau (B)“ wurde 1998 von mehreren Interessensgruppen und -verbänden gegründet.
2013 entstand dann daraus der Verein Behindertenbeirat im Landkreis Lindau (B)“.
Der Beirat ist ein unabhängiges, nicht weisungsgebundenes und ehrenamtlich tätiges Gremium zur Interessensvertretung für die Belange der Menschen mit Behinderungen im gesamten Landkreis Lindau im Sinne des Bundesgleichstellungsgesetzes.
Zweck des Vereins ist der Zusammenschluss der im Landkreis Lindau bestehenden Vereine, Einrichtungen, Gruppierungen und Einzelpersonen, um die Belange der Menschen mit Behinderungen aller Altersstufen zu fördern und zu vertreten.
Die Verwirklichung des Satzungszweckes erfolgt im Besonderen durch:
- Interessenwahrnehmung aller Mitmenschen mit Behinderung
- Bündelung der Interessenvertretung unterschiedlicher Behindertengruppen
- Beratung von politischen Gremien, Ausschüssen und der Verwaltung in allen Fragen, die die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, der Bestimmungen nach dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) und des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bay. Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) betreffen
- Vertretung der Interessen und Belange behinderter Menschen durch Anregungen, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen gegenüber politischen Gremien, Ausschüssen und der Verwaltung
- Aufklärung der Öffentlichkeit über Belange der Menschen mit Behinderungen
- Förderung fachlicher Weiterbildung
- Förderung von Veranstaltungen und Publikationen.