Gemäß Art. 18 des BayBGG (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz) sollen die Landkreise, Bezirke und die kreisfreien Gemeinden eine Persönlichkeit zur Beratung in Fragen der Behindertenpolitik (Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung) bestellen.
Für den Landkreis Lindau teilen sich seit 2016 drei Personen diese Aufgabe:
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Stadt Lindau (B): Anton Ziegler Tel.: 0 83 82 – 63 51 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Erreichbarkeit: Montag – Freitag 8:00 Uhr – 12:00 Uhr |
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Hochbau Landkreis Lindau (ohne Stadt Lindau): Christina Gentili Tel.: 08382 270-314
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Tiefbau Landkreis Lindau (ohne Stadt Lindau): Walter Matzner Tel.: 08382 74901
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Der Behindertenbeauftragte setzt sich für die Teilhabe am öffentlichen Leben und Inklusion behinderter Menschen ein, er berät und fördert Projekte für Menschen mit und ohne Behinderung.
Der Aufgabenbereich des kommunalen Behindertenbeauftragten erstreckt sich auf den öffentlich-rechtlichen Bereich des Landkreises Lindau (B) und seiner öffentlichen Einrichtungen. Er berät den Landkreis bei der Umsetzung der Ziele und Aufgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG), insbesondere in Bezug auf die Gleichstellung und die Barrierefreiheit.
Barrierefreiheit als zentraler Leitgedanke ist ein wesentlicher Bestandteil von Gutachten und Stellungnahmen des kommunalen Behindertenbeauftragten, die er zu öffentlichen Bauvorhaben des Landkreises und der kreisangehörigen Gemeinden erstellt.
Gesetzliche Grundlagen: